Führerscheinkontrolle
Warum eine elektronische Führerscheinerfassung?
Sie sind als Halter von Firmenfahrzeuge gesetzlich dazu verpflichtet zu prüfen, ob ihre Fahrzeugführer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Dies nicht nur beim Eintritt in das Unternehmen, sondern ständig wiederholend.
Die gesetzlichen Grundlagen klären auf:
- § 21 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.
- § 21 Abs. 2 StVG: Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
- Neben der allgemeinen Halterhaftung nach § 7 StVG kommt die Haftung nach §823 ff BGB, also insb. § 823 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVG und §831Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), hinzu; d.h. es gibt keine betragsmäßige Haftungsbeschränkung (siehe z.B. § 12 StVG).
- Wird jemand durch den betreffenden Fahrer verletzt oder gar getötet, so macht sich der verantwortliche Personalleiter in der Regel gem. § 229 bzw. § 222 Strafgesetzbuch (StGB; fahrlässige Körperverletzung bzw. fahrlässige Tötung) (mit)strafbar.
- Letztendlich riskiert das Unternehmen den Versicherungsschutz gem. § 2 AKB. Das die Führerscheinkontrolle im täglichen Betriebsalltag so nicht ohne hohen Verwaltungsaufwand praktikabel ist, ist jedem klar. Deshalb macht es Sinn, die Führerscheinprüfung automatisch elektronisch durchzuführen.
Das die Führerscheinkontrolle im täglichen Betriebsalltag so nicht ohne hohen Verwaltungsaufwand praktikabel ist, ist jedem klar. Deshalb macht es Sinn, die Führerscheinprüfung automatisch elektronisch durchzuführen. Die elektronische Kontrolle erfolgt dann einfach und sicher am Terminal. Durch eine automatische zyklisch festgelegte Aufforderung muss der Mitarbeiter (Fahrzeugführer) den Führerschein mit dem angebrachten Transponder, z.B. im Rahmen der täglichen Personalzeiterfassung, einfach vor das Terminal halten, ganz ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die selbstklebenden, kreisrunden RFID-Labels können mit einem patentierten Tamperproof ausgestattet werden, so dass das Label nicht zerstörungsfrei von der Fahrerlaubnis abgelöst werden kann. Jeder Manipulationsversuch schaltet den Chip irreversibel ab.
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